Der Reisebus
Ab etwa 35 Personen ist der große Reisebus die übliche Wahl: meist 49 bis 57 Sitzplätze und Gepäckräume unter dem Fahrgastboden. Ein Partnerunternehmen mit Genehmigung stellt ihn mit Fahrer.
Das Rechtliche in Kürze
Die Beförderung einer Gruppe im Reisebus fällt unter das Personenbeförderungsgesetz. Wer einen ganzen Bus mit Fahrer mietet, nutzt den Gelegenheitsverkehr, und das Busunternehmen braucht dafür eine Genehmigung. Am Steuer sitzt ein Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse D und Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95 im Führerschein).
Ein Fahrtenschreiber zeichnet Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten auf. Fahrgäste schnallen sich an, wo Gurte vorhanden sind; in einem Bus dieses Gewichts dürfen sie kurz aufstehen.



Sitzplätze und Gepäck
- Sitzplätze: 49–57
- Gepäck: Gepäckräume unter dem Fahrgastboden
Vorschriften und Ausstattung
- Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen in Deutschland unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG); für den Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung erforderlich
- Zum Gelegenheitsverkehr gehören Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und der Verkehr mit Mietomnibussen, bei dem der ganze Bus mit Fahrer angemietet wird und der Mieter Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt
- Nach dem PBefG ist ein Kraftomnibus ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) bestimmt ist
- Der Fahrer besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse D, die für Kraftfahrzeuge gilt, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind; Berufskraftfahrer benötigen außerdem die Berufskraftfahrerqualifikation, die im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen ist
- Auf Autobahnen darf ein Reisebus nur dann bis zu 100 km/h fahren, wenn er laut Zulassungsbescheinigung Teil I für 100 km/h zugelassen ist, Reisebestuhlung und auf allen Sitzen Sicherheitsgurte hat, mit einem auf höchstens 100 km/h eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet ist und keinen Anhänger mitführt, neben den weiteren Voraussetzungen des § 18 Abs. 5 StVO; andernfalls gilt 80 km/h, mit einem Anhänger (außer einem Gepäckanhänger) oder mit Fahrgästen ohne Sitzplatz 60 km/h
- Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t dürfen ihren Sitzplatz kurzzeitig verlassen
- In Fahrzeugen, die für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer gebaut sind, zeichnet ein Fahrtenschreiber Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten auf
- Kraftomnibusse sind von der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen befreit, und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gilt für sie nicht
Tempo und Maut
Tempo 100 auf der Autobahn gilt für einen Reisebus nur, wenn die Zulassungsbescheinigung diese Geschwindigkeit erlaubt, alle Sitze Gurte haben, ein Begrenzer auf höchstens 100 km/h eingestellt ist und kein Anhänger mitfährt. Sonst gilt 80 km/h. Ein Reisebus ist langsamer als ein Pkw, und die Fahrzeiten sollten das zeigen.
Reisebusse zahlen auf Autobahnen und Bundesstraßen keine Lkw-Maut, und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt für sie nicht.
Wo ein großer Reisebus nicht hinkommt
In Altstädten zählt die Größe. Reisebusse dürfen nicht in die Nürnberger Altstadt und keine Tagesgäste innerhalb der Rothenburger Stadtmauer absetzen. München hat keine Busparkplätze in der Altstadt. In Hohenschwangau stehen Reisebusse nur auf P1 und P4. In Nürnberg sind manche Bahnunterführungen niedrig, und das Busunternehmen plant die Route nach der Höhe des Busses.
Häufige Fragen von Organisatoren
Wann ist ein Midibus die bessere Wahl?
Bei weniger als etwa 35 Fahrgästen, auf engen Straßen oder an kleinen Locations und Hotelvorfahrten.
Darf der Bus nach Frankreich fahren?
Ja, etwa nach Straßburg. Dort gelten französische Regeln: Die Umweltzone in Straßburg verlangt eine Crit’Air-Plakette, die deutsche Plakette ersetzt sie nicht.
Wie viel Gepäck passt hinein?
Die Gepäckräume unter dem Boden nehmen den Großteil auf. Nennen Sie Ski, Fahrräder, Instrumente oder zusammengeklappte Rollstühle schon bei der Anfrage, damit das Busunternehmen den Platz prüfen kann.
Weitere Gruppenfahrten, die wir vermitteln
- Reisebusse für Firmenveranstaltungen und Betriebsausflüge
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